Allgemeine Geschäftsbedingungen von Matthias Haag (Haag-IT Solutions)

1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Haag-IT Solutions.
1.2 Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
1.3 Für die Nutzung der von Haag-IT Solutions als Vertriebspartner vertriebenen Produkte gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Gesellschaften.

2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Der Umfang der von Haag-IT Solutions zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Es gelten ergänzend diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.2 Angebote von Haag-IT Solutions sind unverbindlich.
2.3 Haag-IT Solutions behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingter Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.

3. Preise und Zahlung
3.1 In Ermangelung anderer Vereinbarungen gelten die in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von Haag-IT Solutions aufgeführten Stundensätze und Anfahrtspauschalen.
3.2 Dienstleistungen bei Privatkunden sind mangels anderer Vereinbarung unmittelbar nach Leistungserbringung bar zu bezahlen. Andere
Vereinbarungen sind insbesondere bei Folgeaufträgen möglich. Geschäftskunden wird ein Zahlungsziel von 14 Tage nach Rechnungslegung eingeräumt.
3.3 Im Falle des Verzugs hat der Auftraggeber Zinsen in Höhe von 5 Prozent, handelt es sich nicht um einen Verbraucher i.S.v. § 13 BGB 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.4 Für jede Mahnung wird eine pauschale Gebühr von 5 Euro erhoben mit Ausnahme der Erstmahnung. Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass kein oder lediglich ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
3.5 Entsteht wegen einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung oder wegen sonstiger vom Auftraggeber verursachten Umstände Haag-IT Solutions ein zusätzlicher Aufwand an Arbeits-, Wege- oder Bearbeitungszeit, so wird dieser Aufwand vom Auftraggeber zu den bei Haag-IT Solutions üblichen Sätzen vergütet. Gleiches gilt, soweit Mängel der von Haag-IT Solutions zu erbringen den Leistungen durch vom Auftraggeber zu vertretenden Umstände, insbesondere durch Fehler in Unterlagen oder Daten, die Haag-IT Solutions vom Auftraggeber für die Erbringung der Leistung erhalten hat, verursacht sind.
3.6 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig oder im Rechtsstreit entscheidungsreif sind.
3.7 Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Haag-IT Solutions.

4. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
4.1 Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen zu rügen, anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
4.2 Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Haag-IT Solutions durch Nachbesserung oder Neulieferung. Das Recht auf Rücktritt oder Minderung bleibt hiervon unberührt.
4.3 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres. Ist der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, beträgt die Gewährleistungsfrist im Falle des Verkaufs von Neuwaren 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr, im Falle des Schadensersatzes und im Falle von Werk- bzw. Dienstverträgen durchweg ein Jahr.
4.4 Der Auftraggeber unterstützt Haag-IT Solutions bei der Mängelbeseitigung und stellt insbesondere alle für die Mängelbeseitigung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
4.5 Soweit Haag-IT Solutions namens und im Auftrag des Auftraggebers Waren (insb. Hard- und Software) erwirbt, übernimmt Haag-IT Solutions hierfür keine Gewährleistung. Haag-IT Solutions tritt lediglich als Stellvertreter des Auftraggebers auf. Dieser hat sich bei Mangelhaftigkeit an den Verkäufer der Waren zu wenden.
4.6 Haag-IT Solutions haftet auch nicht für die Eignung der Waren für den vom Auftraggeber in Aussicht genommenen Zweck.
4.7 Stellt sich heraus, dass vom Anwender angeforderte und von Haag-IT Solutions erbrachte Leistungen nicht infolge einer Pflichtverletzung von Haag-IT Solutions erforderlich wurden, so hat der Anwender diese Leistungen zu vergüten und die Haag-IT Solutions entstandenen Kosten zu erstatten. Haag-IT Solutions wird bei der Berechnung die nach der jeweils gültigen Preisliste geltenden Stundensätze und Anfahrtspauschalen zugrunde legen.

5. Haftung
5.1 Haag-IT Solutions haftet uneingeschränkt für eigenen Vorsatz und eigene grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die Haag-IT Solutions, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
5.2 Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Haag-IT Solutions, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Jedoch haftet Haag-IT Solutions nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen.
5.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners.
5.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Haag-IT Solutions.

6. Datenverantwortung
6.1 Haag-IT Solutions haftet nicht für Schäden, soweit der Anwender deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung - hätte verhindern können. Haag-IT Solutions verpflichtet sich, alle technischen Maßnahmen zu ergreifen, die den möglichen Datenerhalt sicherstellen. Der Auftraggeber trägt jedoch die Verantwortung für die Datensicherheit.
6.2 Sind besondere Maßnahmen bei der Datensicherung notwendig, so sind diese schriftlich mit der Auftragserteilung zu vereinbaren.
6.3 Das Transportrisiko trägt der Auftraggeber.

7. Software und Lizenzierung
7.1 Haag-IT Solutions weist den Auftraggeber auf die Lizenz- und Kostenpflicht einer Software hin, der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, sich um die Lizenzierung der von ihm genutzten Software selbst zu kümmern. Haag-IT Solutions ist ausdrücklich nicht dafür verantwortlich Lizenzen zu prüfen.

8. Zugänglichkeit vor Ort
8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu reparierenden Geräte frei zugänglich zu halten. Haag-IT Solutions haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Aufstellung der Geräte verursacht werden.

9. Teilwirksamkeit
9.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren den Bestand des Vertrags oder der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Weinheim.
10.2 Für die Beziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht.                                 Stand 07-2018

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